Die Abgeltungssteuer sowie der dazugehörige Solidaritätszuschlag und eventuell anfallende Kirchensteuer können beim Erfassen von Wertpapierverkäufen sowie bei Kapitalerträgen eingetragen werden. Übernehmen Sie dazu einfach die Angaben von der Abrechnung ihrer Bank
Wenn Ihnen Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer gutgeschrieben wird, so tragen Sie negative Werte ein.