Warum wird bei Investmentfonds die Stückzahl mit Nachkommastellen berechnet?

Bei Investmentfonds können auch Bruchteile eines Anteils über die KAG erworben werden. Diese Möglichkeit wird in der Praxis häufig genutzt, um im Rahmen eines Sparplans z.B. regelmäßig 100 € in einem Fonds anzulegen.

Im smartDEPOT wird diese Möglichkeit genutzt, um die berechnete Soll-Positionsgröße möglichst genau zu erreichen. Der Kauf von Bruchteilen eines Anteils ermöglicht es, auch bei einer geringen Investitionssumme von 500 € je Position eine genaue Umsetzung der gewünschten Positionsgröße zu erreichen. Wenn beispielsweise der Anteilspreis des Fonds bei 260 € liegt, können 1,92 Anteile erworben werden. Könnten bei Fonds nur ganzzahlige Stückzahlen erworben werden, wie es bei Aktien, ETFs und Zertifikaten üblich ist, müsste smartDEPOT die Stückzahl auf 1 abrunden. Dadurch könnte dann nur etwas mehr als die Hälfte der eigentlich berechneten Positionsgröße erworben werden.

Da es durchaus nicht unüblich ist, dass der Fondspreis auch mal über 1.000 € liegt, könnte in unserem Beispiel bei ganzzahliger Stückzahl die Position gar nicht umgesetzt werden.


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